Das Parlaments-ABC – Teil II

· · ·

Bundesminister:in: Bundesminister:innen sind Mitglieder der Bundesregierung und leiten die Bundesministerien, z.B, das Bundesinnenministerium. Sie werden von dem:der Bundeskanzler:in vorgeschlagen und von dem:der Bundespräsident:in ernannt. Sie leiten ihre Geschäftsbereiche selbständig und eigenverantwortlich, sind aber an die Richtlinien gebunden, die von dem:der Bundeskanzler:in vorgegeben werden. 

Bundespräsident: Der:die Bundespräsident:in ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Er:sie wird von der Bundesversammlung für fünf Jahre gewählt. Bundespräsident:in kann jede:r Deutsche werden, der:die mindestens 40 Jahre alt ist. Zu den Hauptaufgaben des:der Bundespräsident:in gehört die Vertretung Deutschlands gegenüber dem Ausland. Hierbei darf er:sie aber keine politischen Entscheidungen treffen. Daneben kommen dem:der Bundespräsident:in auch noch andere Aufgaben zu, wie z.B. der Abschluss von Verträgen mit anderen Ländern. Bisher gab es in Deutschland nur männliche Bundespräsidenten. 

Bundesrat: Der Bundesrat bildet die Vertretung der 16 Bundesländer. Die Regierung jedes Bundeslands ist im Bundesrat vertreten, wobei die großen Bundesländer mehr und die kleinen Bundesländer weniger Vertreter:innen haben. Der Bundesrat wirkt bei der Gesetzgebung mit. Wird ein Gesetz im Bundestag beschlossen, kann der Bundesrat zustimmen, es ablehnen oder Einspruch einlegen (das heißt: Bedenken äußern). Manchen Gesetzen muss der Bundesrat zustimmen.

Bundesregierung: Die Bundesregierung besteht aus der:dem Bundeskanzler:in und den Bundesminister:innen. Zusammen bilden sie das Bundeskabinett. Die Bundesregierung gehört zur Exekutive. Sie hat die Aufhabe der politischen Führung. Die Bundesregierung kann, ebenso wie Bundesrat und Bundestag, Gesetzesentwürfe in den Bundestag einbringen. Dies nennt man Initiativrecht. 

Bundesstaat: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat. Ein Bundesstaat ist die Vereinigung von mehreren Gliedstaaten zu einem Gesamtstaat. Im Gegensatz zu einem losen Staatenbund – zum Beispiel die UNO – hat ein Bundesstaat eine gemeinsame Regierung. Die Gliedstaaten sind in Deutschland die 16 Bundesländer. Diese haben zwar noch ihre eigenen Verfassungen, Regierungen und Verwaltungsbehörden. Die Bundesrepublik Deutschland besitzt jedoch mit dem Grundgesetz eine gemeinsame Verfassung, mit dem Bundestag ein gemeinsames Parlament und mit der Bundesregierung eine gemeinsame politische Führung. 

Bundestag: Der Deutsche Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland. Mitglieder des Bundestags sind alle Abgeordneten, die für vier Jahre vom Volk gewählt werden und verschiedenen Parteien angehören. Eine der wichtigsten Aufgaben des Bundestags sind die Gesetzgebung und die Kontrolle der Bundesregierung. Hierzu können die Abgeordneten und Fraktionen Anfragen stellen, die die Regierung beantworten muss. Außerdem wählt der Bundestag den:die Bundeskanzler:in.

Bundestagspräsident: Der:die Bundestagspräsident:in repräsentiert den Deutschen Bundestag nach außen und leitet die Bundestagssitzungen. Beispielsweise erteilt oder entzieht er:sie den Abgeordneten  das Wort. Was die meisten nicht wissen: Formal bekleidet der:die Bundestagspräsident:in nach der:dem Bundespräsident:in das zweithöchste Amt im Staat. 

Bundestagswahl: Nach dem Grundgesetz wählen die Bürger:innen die Abgeordneten des Bundestages in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl. Es können alle Deutschen wählen und gewählt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dies nennt man aktives und passives Wahlrecht. Der Bundestag wird auf vier Jahre gewählt. Die letzte Bundestagswahl fand im Jahr 2021 statt. 

Bundesversammlung: Die Bundesversammlung wählt den:die Bundespräsident:in. Dafür kommt sie in der Regel alle fünf Jahre zusammen. Sie ist die größte parlamentarische Versammlung der Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesversammlung besteht zur Hälfte aus allen Abgeordneten des Bundestags und zur anderen Hälfte aus Personen, die von den Landtagen dafür gewählt worden sind. Traditionell handelt es sich bei den Wahlleuten zum Teil auch um Personen des öffentlichen Lebens. Bei der Wahl im Jahr 2022 nahmen z.B. der Entertainer Klaas Heufer-Umlauf und die Rapperin und Autorin Reyhan Sahin, auch bekannt als „Lady Bitch Ray“, teil.

Demokratie: Die Bundesrepublik Deutschland ist eine Demokratie. Wörtlich übersetzt bedeutet Demokratie „Herrschaft des Volkes“. In dieser Staatsform übt also das Volk die Herrschaftsgewalt aus. Besondere Merkmale der Demokratie sind die Achtung von Grund- und Menschenrechten, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Unabhängigkeit der Gerichte, ein Mehrparteiensystem und freie, gleiche und geheime Wahlen. In Deutschland leben wir in einer repräsentativen Demokratie, d.h. das Volk „herrscht“ durch gewählte Volksvertreter. Dies sind die Abgeordneten im Bundestag. In einer direkten Demokratie werden die Entscheidungen dagegen unmittelbar vom Volk getroffen, z.B. durch Volksentscheide.

Diäten: Die Abgeordneten im Bundestag erhalten für ihr Mandat sog. „Diäten“. Dabei es handelt es sich um Geld, das die Abgeordneten bekommen, weil sie durch ihre Arbeit im Parlament ihren „normalen“ Beruf in aller Regel nicht ausüben können. Es ist also so etwas wie eine Entschädigung. Auf diese Weise soll die finanzielle Unabhängigkeit von Abgeordneten gesichert werden. Die Höhe der Diäten bestimmt ein Gesetz. Seit dem 1. Juli 2021 beträgt die Diät monatlich ca. 10.000 EUR. Dieser Betrag ist recht hoch. Das liegt aber daran, dass jede:r Abgeordnete, unabhängig davon ob er:sie gut verdient, keine Verluste mit der Abgeordnetentätigkeit machen soll.

Einfache Mehrheit: In einer Demokratie werden Entscheidungen häufig nach dem Mehrheitsprinzip getroffen. Bei Wahlen setzt sich z.B. der Wille der Mehrheit gegen den Willen der Minderheit durch. Es gibt unterschiedliche Mehrheiten. Die einfache Mehrheit ist die Mehrheit aller gültigen Stimmen, d.h., es werden mehr Ja- als Nein-Stimmen abgegeben und Enthaltungen werden nicht gezählt. Abstimmungen im Bundestag verlangen in den meisten Fällen eine einfache Mehrheit. Es müssen also mehr Abgeordnete dafür stimmen als dagegen und umgekehrt. 

Erststimme: Die Bundestagswahl ist eine sog. „personalisierte Verhältniswahl“. Die Wähler:innen haben zwei Stimmen, die Erststimme und die Zweitstimme. Mit der Erststimme wählt man die sog. Direktkandidat:innen. Hierbei handelt es sich um Personen, die sich im Wahlkreis des:der jeweiligen Wähler:in um ein Mandat im Bundestag bewerben. Der- oder diejenige, der:die die meisten Stimmen hat, erhält ein Direktmandat und zieht in den Bundestag ein. Für die Kräfteverhältnisse der Parteien im Bundestag ist dagegen die Zweistimme entscheidend, bei der die Personenlisten verschiedener Parteien zur Wahl stehen. 

Exekutive: Die Exekutive ist eine von drei Gewalten, die es in einem Staat mit Gewaltenteilung gibt. Die anderen beiden Gewalten sind die Legislative und die Judikative. Die Exekutive ist die vollziehende oder ausübende Gewalt, d.h. sie führt das aus, was in den Gesetzen steht. Sie umfasst die Regierung und die Verwaltung. Neben der Bundesregierung gehören zur Exekutive z.B. auch die Polizei oder die Staatsanwaltschaften.

Föderalismus: Föderalismus hängt eng zusammen mit dem Begriff des Bundestaates. Er stellt eine politische Ordnung dar, bei der sie staatlichen Aufgaben zwischen einem Gesamtstaat (Bund) und Einzelstaaten (Bundesländern) aufgeteilt werden. Der Bund kümmert sich um Aufgaben, die für Deutschland einheitlich geregelt werden sollen, also z.B. die Verteidigung des Staates. Daneben regeln die Länder eigenständig bestimmte Bereiche wie Bildung, Polizei oder Kultur.

Fraktionen: Abgeordnete des Bundestags können sich zu Fraktionen zusammenschließen. Eine Fraktion ist eine Gruppe von Abgeordneten mit ähnlichen politischen Ansichten und Zielen. Regelmäßig gehören die Mitglieder einer Fraktion derselben Partei an. Um als Fraktion anerkannt zu werden, müssen mindestens fünf Prozent aller im Bundestag vertretenen Abgeordneten gemeinsam eine solche bilden wollen. Fraktionen haben im Parlament besondere Rechte; sie können z.B. Gesetzentwürfe einbringen. Zudem erhalten Fraktionen als Zusammenschluss finanzielle Unterstützung vom Staat.

Fraktionsdisziplin: In Fraktionen kommen viele verschiedene Abgeordnete zusammen. Grundsätzlich sind alle Abgeordneten in ihren Entscheidungen frei und nur ihrem Gewissen verantwortlich. Dies kollidiert manchmal mit dem Interesse der Fraktionen, eine einheitliche Linie zu erarbeiten. Jedenfalls können Abgeordnete nicht zu einer bestimmten Meinung oder Abstimmungsweise gezwungen werden. Einen Fraktionszwang gibt es nicht. Es wird aber erwartet, dass sich die Mitglieder einer Fraktion der beschlossenen Linie anschließen, auch wenn sie dieser grundsätzlich kritisch gegenüberstehen. Das nennt man Fraktionsdisziplin.

Fünf-Prozent-Hürde: Die Fünf-Prozent-Hürde ist eine sog. „Sperrklausel“ für Wahlen zum Bundestag und zu Landtagswahlen. Sie besagt, dass eine Partei bei einer Wahl mindestens fünf Prozent der abgegebenen Stimmen erreichen muss, um Abgeordnete in den Bundestag entsenden zu dürfen. Diese Hürde gilt nur für die Zweitstimmen, also die Stimmen, die für eine Partei abgegeben werden. Durch die Klausel soll eine zu starke Zersplitterung des Bundestags verhindert werden.