Das Grundgesetz ist als Argument schnell zur Hand: Mit der Verfassung als Begründung ist öffentliche Kritik oder Satire im Handumdrehen nicht nur „respektlos“, sondern „menschenunwürdig“. Gegenrede dient als Bestätigung dafür, dass „man heutzutage nichts mehr sagen darf“ oder umgekehrt als Bestärkung darin, wirklich alles sagen zu dürfen.
Wer den eigenen Standpunkt auf das Grundgesetz stützen kann, scheint damit auf der sicheren Seite zu sein. Bei genauerem Hinsehen kann die Verfassung in vielen Fällen aber gar nicht zur Begründung herhalten. Das liegt daran, dass das Grundgesetz häufig eher „aus dem Bauch heraus“ benutzt wird als aus tatsächlicher Kenntnis des Inhalts. Und dieses Argumentieren mit dem Bauchgefühl führt zu Missverständnissen, von denen uns in diesem Beitrag einige näher ansehen wollen.
Mythos 1: „Nichts darf man mehr sagen“ oder „Sagen darf man erstmal alles“
Bleiben wir zunächst bei der Meinungsfreiheit als Paradebeispiel eines missverstandenen Grundrechts. Menschen berufen sich besonders häufig auf die Verfassung, wenn ihnen widersprochen wird, sie kritisiert oder öffentlich infrage gestellt werden. Tatsächlich schützen Grundrechte jedoch nicht vor Gegenrede oder Ablehnung. Sie schützen vor staatlichen Eingriffen, nicht vor der Reaktion anderer Menschen. In einer offenen Gesellschaft gehört Kritik – auch scharfe oder unangenehme – zum Zusammenleben dazu. Wer seine Meinung äußert, muss damit rechnen, dass andere widersprechen. Das Grundgesetz garantiert also nicht, dass jede Meinung Zustimmung findet, sondern dass Meinungen ohne staatliche Repression geäußert werden dürfen.
Gleichzeitig ist die Meinungsfreiheit nicht grenzenlos. Sie endet dort, wo Äußerungen nicht mehr der Auseinandersetzung in der Sache dienen, sondern allein darauf abzielen, andere herabzuwürdigen. Man spricht dann von Schmähkritik. Auch Beleidigungen, Volksverhetzung oder Aufrufe zu Gewalt stehen nicht unter dem Schutz der Verfassung. Wer zum Beispiel in einer Diskussion nicht mehr argumentiert, sondern eine andere Person nur noch beschimpft, kann sich nicht auf die Meinungsfreiheit berufen. Das Grundrecht schützt den offenen Meinungskampf, aber nicht jede Form der Herabsetzung.
Mythos 2: „Das ist verboten – das steht im Grundgesetz“
In der öffentlichen Auseinandersetzung wird das Grundgesetz teilweise wie eine Art Gesetzbuch für den Alltag behandelt. Wird etwas als störend, gefährlich oder unmoralisch empfunden, heißt es schnell: „Das ist doch verboten, das steht im Grundgesetz.“ Tatsächlich enthält die Verfassung aber kaum konkrete Verbote. Ob etwas erlaubt oder verboten ist, steht zumeist in einfachen Gesetzen, etwa im Strafgesetzbuch oder in Schulordnungen. Das Grundgesetz gibt den Rahmen für gesetzliche Ge- und Verbote vor, ersetzt diese aber nicht. Wer sich auf das Grundgesetz beruft, um ein bestimmtes Verhalten unmittelbar zu verbieten, verwechselt damit Verfassung und einfaches Recht. Ein Beispiel: Dass man im Unterricht kein Handy benutzen darf, steht nicht im Grundgesetz, sondern zum Beispiel in der Schulordnung oder einem Landesgesetz. Die Verfassung spielt dabei nur indirekt eine Rolle, etwa indem sie festlegt, dass solche Regeln die Grundrechte der Schüler:innen nicht unverhältnismäßig einschränken dürfen.
Mythos 3: „Im Ausnahmezustand gelten keine Grundrechte mehr“
In oder über Krisensituationen hört man häufig, Grundrechte seien dann außer Kraft gesetzt. Das ist falsch. Grundrechte gelten auch im Ausnahmezustand weiter. Sie können eingeschränkt werden, etwa um andere wichtige Rechtsgüter zu schützen, aber sie verschwinden nicht. Selbst in schweren Krisen bleibt der Staat an das Grundgesetz gebunden. Auch während einer Pandemie oder einer Naturkatastrophe dürfen Grundrechte wie beispielsweise die Versammlungsfreiheit zwar eingeschränkt werden, aber nicht einfach aufgehoben oder unbegrenzt außer Kraft gesetzt werden. Gerade in solchen Ausnahmesituationen zeigt sich, wie wichtig Grundrechte sind, weil sie verhindern sollen, dass Angst oder Handlungsdruck zu unbegrenzter Machtausübung führen.
Mythos 4: „Das Grundgesetz ist neutral gegenüber Macht“
Nicht selten wird angenommen, das Grundgesetz stehe Macht neutral gegenüber und lasse dem Staat weitgehend freie Hand. In Wirklichkeit ist das Gegenteil der Fall: Das Grundgesetz ist aus der Erfahrung von Machtmissbrauch entstanden und daher bewusst misstrauisch gegenüber der Staatsgewalt. Es teilt Macht auf, begrenzt sie und kontrolliert sie. Grundrechte schützen den Einzelnen vor dem Staat, Gewaltenteilung verhindert die Konzentration von Macht, und Gerichte kontrollieren politische Entscheidungen. So darf der Staat zum Beispiel nicht einfach Wohnungen durchsuchen oder Versammlungen verbieten, nur weil er es für sinnvoll hält. Solche Eingriffe dürfen nur auf gesetzlicher Grundlage erfolgen und sind gerichtlich kontrollierbar. Das Grundgesetz ist also kein Werkzeug zur Durchsetzung von Macht, sondern ein Regelwerk, das Macht Regeln unterwirft und Grenzen zieht.
Mythos 5: „Wenn etwas demokratisch beschlossen wurde, ist es automatisch verfassungsgemäß“
Ein weitverbreiteter Irrtum ist die Annahme, politische Mehrheiten dürften alles entscheiden. Doch auch mehrheitlich beschlossene Gesetze müssen sich an das Grundgesetz halten. Die Mehrheit darf nicht die Grundrechte von Minderheiten aufheben oder einschränken, nur weil sie dafür stimmt. Demokratie im Sinne des Grundgesetzes bedeutet nicht die Herrschaft der Mehrheit um jeden Preis, sondern Mehrheitsentscheidungen innerhalb klarer verfassungsrechtlicher Grenzen. Selbst wenn eine große Mehrheit im Parlament ein Gesetz unterstützt, das beispielsweise eine bestimmte Religionsgemeinschaft oder ein bestimmtes Geschlecht diskriminiert, kann dieses Gesetz vom Bundesverfassungsgericht als grundrechtswidrig aufgehoben werden.
Mythos 6: „Das Grundgesetz ist veraltet“
Teilweise heißt es schließlich, das Grundgesetz sei ein Produkt der Nachkriegszeit und passe nicht mehr in die heutige Welt. Gerade die offene Sprache der Verfassung ist jedoch der Grund dafür, dass sie unser Zusammenleben bis heute regeln kann. Begriffe wie Freiheit, Würde oder Gleichheit sind nicht an eine bestimmte Zeit gebunden. Sie können auf neue Fragen angewendet werden, etwa solche des Datenschutzes, der digitalen Überwachung oder neuer Familienformen. Dass das Grundgesetz seit 1949 nur selten grundlegend geändert werden musste, zeigt nicht seine Schwäche, sondern seine Stärke. Es ist bewusst so formuliert, dass es auch zukünftigen Generationen als Maßstab dienen kann.
Fazit: Grundgesetz verstehen heißt genau hinschauen
Wer sich näher mit dem Grundgesetz beschäftigt, merkt schnell, dass sich darin keine einfachen Antworten auf schwierige Fragen finden. Es verlangt genaues Hinsehen, Abwägen, Auseinandersetzen. Grundrechte funktionieren nicht nach Bauchgefühl, sondern nach rechtlichen Regeln. Gerade deshalb lohnt es sich, das Grundgesetz (richtig) zu verstehen. So lässt sich nicht nur in Debatten mitreden, sondern auch der Schutz der eigenen Freiheit durch die Verfassung besser greifen.