Aus dem Klassenraum:Presse- und Rundfunkfreiheit im Grundgesetz

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Das Grundgesetz einfach und verständlich erklären – was genau ist damit gemeint? Diese Reihe gibt euch einen Einblick in unsere inhaltliche Arbeit vor Ort. Dazu stellen wir euch einige der Unterrichtseinheiten vor, die GrundGesetzVerstehen an Schulen anbietet. Heute ist unsere Einheit zur Presse- und Rundfunkfreiheit an der Reihe.

Ob es die Zeitung vom Kiosk, das Autoradio, die Nachrichtensendung im Fernsehen oder der Lieblingskanal auf YouTube oder TikTok ist – Medien umgeben uns ständig. Wir haben den Eindruck, dass wir uns vor Updates über die neuesten Ereignisse aus Politik, Wirtschaft und Unterhaltung kaum retten können. Bei der Masse an Angeboten übersehen wir schnell, was für eine zentrale Rolle Presse und Rundfunk (= TV, Radio, Internet etc.) in Staat und Gesellschaft spielen. Sie liefern Information, sorgen für die Meinungsbildung der Öffentlichkeit und ermöglichen ihr damit eine Kontrolle der staatlichen Gewalt, z.B. der Bundesregierung, des Bundestags, der Länderparlamente und der Gerichte. Warum diese Funktion so wichtig ist, dass man sie in das Grundgesetz geschrieben hat, wollen wir Euch in dieser Einheit näherbringen.

In einer kurzen Einführung zeigen wir euch, was Grundrechte sind und welche Funktionen sie haben. Danach widmen wir uns gemeinsam Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes. Dort sind Presse- und Rundfunkfreiheit geregelt. Wir machen uns Inhalt und Bedeutung des Grundrechts klar und geben euch den Input, den ihr braucht, um im zweiten Teil der Einheit kleine Fälle zu lösen und mit euren Mitschüler:innen z.B. über folgende Fragen zu diskutieren: Wird die seriöse Tageszeitung genauso geschützt wie das „Klatschmagazin“ von der Tanke? Wie werden Journalist:innen davor bewahrt, ihre Quellen offenlegen zu müssen? Dürfen die Medien über Strafverfahren gegen eine Person berichten, wenn noch gar feststeht, ob sie eine Straftat begangen hat? Was passiert, wenn Beiträge in den Medien die Rechte anderer Menschen, vor allem ihre Persönlichkeitsrechte und damit ihre Privatsphäre berühren?

Mit den Grundlagen der Presse- und Rundfunkfreiheit kennt ihr euch nun gut aus. Deshalb könnt ihr im dritten Teil eure Kenntnisse noch einmal anhand zweier größerer Fälle anwenden. Dabei werdet ihr selbst juristisch arbeiten und in Teams mit Euren Mitschüler:innen argumentieren. Beide Fälle betreffen den Konflikt zwischen Medienfreiheit und Persönlichkeitsschutz. In Fall 1 geht es um das Thema „Gerichtsfernsehen“. Ihr werdet sehen, dass es in Deutschland grundsätzlich verboten ist, eine Gerichtsverhandlung zu filmen oder sogar live aus dem Saal zu übertragen, wie wir es aus einigen spektakulären Prozessen in den USA kennen. Gemeinsam werden wir diskutieren, welche Gründe für das Verbot sprechen und ob man die Medien stärker an Gerichtsverhandlungen teilhaben lassen sollte. Fall 2 betrifft die Frage, inwieweit Medien Informationen vom Staat verlangen können, die der Staat nicht von vornherein öffentlich macht oder machen möchte: Muss die Schulbehörde einer Journalistin verraten, wer aus ihren Reihen für einen Fehler in der Aufgabenstellung im Mathe-Abi verantwortlich ist? Hier könnt ihr selbst Anwält:in spielen und euch für die eine oder die andere Seite einsetzen.  

Die Einheit zur Presse- und Rundfunkfreiheit ist für Leistungs- und Grundkurse im Fach Politik/Wirtschaft/Gemeinschaftskunde der Sekundarstufe II konzipiert. Nach Absprache kann sie aber auch in vereinfachter Form in der Mittelstufe angeboten werden.

Ihr habt Anregungen für weitere Themen rund um unsere Verfassung oder wollt, dass wir auch eure Schule besuchen? Dann schreibt uns gerne an info@ggverstehen.de. Wir stellen uns gerne auf die Altersstufe, Leistungsfähigkeit und individuelle Vorstellungen der Klasse ein.